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Notenverbesserung Bachelor (BSc)

Ob eine Notenverbesserung möglich ist, variiert je nach Studiengang:


Bioinformatik

  • StO/PO 2012 (Bachelor, 0260c), StO/PO 2010 (Bachelor, 0260b), StO/PO 2007 (Bachelor, 0260a):
    keine Notenverbesserung möglich

Informatik

  • StO/PO 2014 (Bachelor, 0086c/0086d):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2006 (Bachelor, 0086b):
    Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform gemäß Anlage 1 als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, d.h. eine im Rahmen des ersten Prüfungsversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.

Informatik LA

  • StO/PO 2015 (Bachelor, 0087d):
    1. Eine mit „nicht ausreichend“ (über 4,0) bewertete Bachelorarbeit darf einmal wiederholt werden. Dies gilt entsprechend für den der Arbeit gemäß Satz 1 folgenden mündlichen Prüfungsteil.
    2. Prüfungsleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, dürfen im Falle des Nichtbestehens höchstens dreimal wiederholt werden. Der letztmögliche Wiederholungsversuch wird von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern abgenommen. Wird auch der letztmögliche Wiederholungsversuch ohne Erfolg abgelegt, ist die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden. Kann mit Nichtbestehen der Prüfungsleistung der Studienabschluss nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung nicht mehr erreicht werden, ist auch die gesamte Prüfung nicht bestanden.
     
  • StO/PO 2014 (Bachelor, 0087c):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2006 (Bachelor, 0087b):
    Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet; eine im Rahmen des ersten Prüfungs- versuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.

Informatik 30er-Modulangebot  

  • StO/PO 2017: (30er Modulangebot, 0132c):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

Mathematik BSc

  • StO/PO 2013 (Bachelor):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2010 (Bachelor):
    • Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, wenn der erste Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltungen wahrgenommen wird.
    • Eine im Rahmen eines Freiversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.
    • Eine im Rahmen eines Freiversuchs nicht bestandene Prüfung gilt als nicht unternommen.
     
  • StO/PO 2002 (Bachelor):
    keine Notenverbesserung möglich

Mathematik LA BSc

  • StO/PO 2017 (Bachelor), StO/PO 2015 (Bachelor), StO/PO 2012 (Bachelor):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2004/05 (Bachelor):
    keine Notenverbesserung möglich

Schlagwörter

  • Notenverbesserung
FBV IT-Dokumenation