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Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche dienen dazu, Studierenden, die einer besonderen Belastung ausgesetzt sind, eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen.

Studierende mit besonderen Herausforderungen können an ihre persönliche Situation angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen beantragen. Erst die offizielle Genehmigung schafft für alle Beteiligten (Dozent*innen sowie Studierende) Rechtssicherheit.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

Gemäß § 11 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gehören hierzu Studierende, "...die durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen, dass sie oder er wegen Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Zeit abzulegen."

Wie läuft das Antragsprozedere?

Bitte wenden Sie sich zunächst an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen an der Freien Universität Berlin und lassen sich durch eine Beratung und ein entsprechendes auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmtes Empfehlungsschreiben anfertigen. Dieses legen Sie bitte dem Prüfungsbüro vor.

Abschließendes

Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses prüft das Empfehlungsschreiben und legt den/die Nachteilsausgleich/e entsprechend fest. Über die Entscheidung erhalten Sie per E-Mail Bescheid.


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