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Hinweise zum Ausfüllen des Formulars
MITTEILUNGEN ÜBER DURCHGEFÜHRTE LEHRVERANSTALTUNGEN
Die Lehrenden und der Fachbereich müssen regelmäßig gemäß § 13 LVVO über die durchgeführte Lehre in Bezug auf die Lehrverpflichtung berichten. Grundlage dazu ist das Formular MITTEILUNGEN ÜBER DURCHGEFÜHRTE LEHRVERANSTALTUNGEN. (Das Formular kann auf den Nutzerseiten des KVV abgerufen werden; das Formular ist nach Ende des jeweiligen Semesters bzw. der Lehrveranstaltung auszufüllen und an die FBV einzureichen.)
Die Formulare erreichen die FBV oft mit nicht ganz vollständigen oder nicht eindeutigen Angaben an, so dass sie nicht ausgewertet werden können und zusätzlicher Aufwand durch Rückfragen entsteht. Bitte beachten Sie deshalb zunächst und sorgfältig die folgenden zusammenfassenden "praktischen" Hinweise. Weitere detaillierte Erläuterungen werden dann im Anschluss gegeben.
- Bei "Verbundveranstaltungen" (Vorlesung + Übung; "4 + 2" als Beispiel) ist oft nicht ersichtlich, wer was gemacht hat. Grundsätzlich muss für jeden Veranstaltungsteil eine eigene Zeile ausgefüllt werden (das Formular wird zzt. entsprechend vorbereitet). Streichen Sie bitte bis zur Änderung des Formulars bei den Stunden (SWS) denjenigen Teil, den Sie nicht durchgeführt haben (Vorlesung/Übung) und nennen Sie weitere Lehrpersonen nur für den Fall, dass der betrachtete Veranstaltungsteil tatsächlich zwischen mehreren Dozenten aufgeteilt wurde.
- Beachten Sie, dass in diesen Fällen (mehrere Dozenten) die Summe der Anteile 100 % nicht überschreiten darf.
- Sofern eine LVS-Anrechnung für die Konzeption der Übungen oder die Anleitung der Tutoren geltend gemacht werden soll, so ist dies unter diesen Begriffen durch eine eigene Zeile auf dem Formular oder durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich zu machen. Die Angabe in Form eines Anteils an den Übungen ("20 %" o.ä.) bleibt uneindeutig.
- Nennen Sie bei "Zahl der Veranstaltungen" die tatsächlich durchgeführte, "absolute" Zahl der "Einzelveranstaltungen". Bei einer wöchentlichen Veranstaltung wären das für ein Wintersemester maximal 16, wenn die Veranstaltung während sämtlicher Wochen der Vorlesungszeit durchgeführt wäre. Bei einer "Doppelveranstaltung" (4 Std. Vorlesung mit zwei wöchentlichen Terminen) wären es 32 Veranstaltungen. Bricht eine Veranstaltung vorzeitig ab, ist die entsprechende Zahl zu nennen. Ebenso sind bei Blockkursen die tatsächlich durchgeführten Veranstaltungstermine anzugeben.
Zur Erläuterung:
Berechnung der Lehrleistung (Einheit LVS = Lehrveranstaltungsstunden.
Für die Lehrorganisation und das ordnungsrechtliche Berichtswesen über die Lehre ist die Erfassung der Lehrleistung in Lehrveranstaltungsstunden (LVS; 1 LVS = 1 wöchentliche Unterrichtsstunde während jeder Woche der Vorlesungszeit) erforderlich.
Lehrveranstaltungsstunden bemessen die Lehre aus Sicht der Lehrenden. Dabei umfasst eine LVS absolut 16 Unterrichtsstunden in den Wintersemestern und 14 in den Sommersemestern. Für Blockkurse in der vorlesungsfreien Zeit wird einheitlich mit 15 Unterrichtsstunden für eine LVS gerechnet.
Semesterwochenstunden (SWS) betrachten die Sicht der Studentinnen und Studenten und zeigen den Umfang der Lehrveranstaltungen hinsichtlich eines wöchentlichen Stundenplans.
SWS und LVS stehen in einem mehrdeutigen Verhältnis zueinander. Bei Veranstaltungen mit einem wöchentlichen Einzeltermin korrelieren SWS und LVS im Grundsatz. Bei wöchentlichen Mehrfachterminen muss die Multiplizität der Termine berücksichtigt werden. Bei Blockkursen verlieren die SWS vollends ihre Bedeutung als Berechnungsgrundlage, und die LVS ergeben sich einfach aus dem Umfang der einzelnen Veranstaltung und der Anzahl der Veranstaltungen.
- Grundsätzlich berechnen sich die LVS einer (einzelnen) Lehrveranstaltung als Produkt aus der Unterrichtszeit des Einzeltermins, dem Anteil der/des Lehrenden in Bezug auf weitere beteiligte Lehrpersonen und der Anzahl der durchgeführten Termine und dann geteilt durch die jeweilig aktuelle Zahl der Semesterwochen (bzw. den Durchschnittswert 15 bei Blockkursen).
Erst mit der eindeutigen und vollständigen Angabe der o.g. drei Werte kann die Lehrleistung berechnet bzw. belegt werden, und die Angabe dieser drei Werte ist zur Mitteilung über durchgeführte Lehrveranstaltungen zur Dokumentation der Lehrleistung unerlässlich. Da es im tatsächlichen Geschehen immer wieder zu Sondersituationen kommt, sind im Folgenden weitere Erläuterungen zur Angabe dieser Werte in dem Formular MITTEILUNGEN ÜBER DURCHGEFÜHRTE LEHRVERANSTALTUNGEN angegeben.
- Spalte 4: zeitl. Umfang (SWS)
Durch das Formular vorgegeben standardmäßig Angabe der "nominellen" SWS des Vorlesungsangebots (KVV).
Zur Umsetzung in die Zahl der wöchentlichen Veranstaltungen wird davon ausgegangen, dass Vorlesungen regelmäßig mit 2stdg. Einzelterminen stattfinden. D.h. bei Angaben 4 SWS oder 6 SWS werden jeweils 2 oder 3 wöchentliche Termine angenommen (Multiplizität).
Sofern dies nicht zutrifft (Praktika, Veranstaltungen mit abweichender SWS-Zuordnung, Veranstaltungen in Blockform oder mit Blockanteilen) muss auf dem Formular eine ergänzende Anmerkung zur Unterrichtszeit der einzelnen Termine angegeben werden, um eine Berechnung der geleisteten LVS zu ermöglichen.
- Spalte 6: eigener Anteil und weitere beteiligte Lehrkräfte
Der eigene Anteil darf nur den selbst erteilten Unterricht erfassen, und eine darüber hinaus gehende inhaltliche Beteiligung an der Lehrveranstaltung wird nicht angerechnet. Insofern darf die Summe der Anteile der beteiligten Lehrpersonen 100 % nicht überschreiten.
(Ausnahmen gelten nur in bewilligten Einzelfällen bei interdisziplinären Lehrveranstaltungen zusammen mit anderen Einrichtungen.)
- Spalte 8: Zahl der durchgeführten Veranstaltung
Hier ist absolut die tatsächliche Anzahl der erteilten (Einzel-) Unterrichtstermine anzugeben.
(Ein häufiger Fehler liegt darin, dass nicht die Anzahl der Einzeltermine, sondern bei z.B. 4sdtg. Veranstaltungen die Zahl der wöchentlichen Doppeltermine, d.h. die Zahl der "Veranstaltungswochen" angeführt wird.)
Insbesondere ist die Zahl der durchgeführten Veranstaltungen auch dann explizit anzugeben, wenn die Veranstaltung "regelmäßig" bzw. vollständig durchgeführt wurde (z.B. während sämtlicher Wochen der Vorlesungszeit), so dass die Angabe redundant erscheint. Denn umgekehrt kann aus einer fehlenden Angabe nicht auf den Verlauf und die Unterrichtserteilung bei einer Veranstaltung geschlossen werden.- Spalte 9: Anrechnung der LV auf die Lehrverpflichtung
Kein Eintrag erforderlich, da die Spalte auf Basis der vorgenannten Daten durch die FBV ausgefüllt wird.
Anhang: Anrechnung für die Konzeption der Übungen und die Anleitung von Tutoren
Für die Konzeption der Übungen und Übungsaufgaben wird demjenigen eine LVS angerechnet, der diese Aufgabe wahrgenommen hat.
Bei Lehrveranstaltungen mit Tutoreneinsatz wird für die Anleitung der Tutoren demjenigen eine LVS angerechnet, der diese Aufgabe wahrgenommen hat.
Sofern diese Lehranrechnung geltend gemacht werden soll, ist dies gesondert in Leerzeilen oder sonst geeignet auf dem Formular anzugeben.